Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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eben nicht!

Benni, Monday, 10.10.2011, 22:46 (vor 5191 Tagen) @ Owi

Die Mutter käme eben nicht in den Knast, da für sie noch die Unschuldsvermutung gilt. Ohne Zeugen kein Beweis. Nur für Väter/Männer ist im Feminat die Unschuldsvermutung ausser Kraft gesetzt. Die kommen auf Fingerzeig in den Knast. Siehe Kachelmann.


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