Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geht garnicht!

HetzMich, Tuesday, 27.09.2011, 22:36 (vor 5204 Tagen) @ Torsten

Kein Richter wird einem Wechselmodell zustimmen, weil dann die Folgeentscheidung für die Unterhaltssache verkompliziert wird. 50/50 heißt faktisch hebt sich der Unterhalt auf. 51/49 ... trägt die Frau die Hauptlast der Betreuung und der Mann ist voll unterhaltspflichtig.

Was lernen wir? Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Könnte man(n) meinen. Nicht aber, wenns ums Geld geht. Da ist ein Kinderschicksal einem Familiengericht so was von scheißegal, ihr glaubts nicht. Wahrscheinlich erst wenn ihr es selbst erlebt habt. Es besteht also ein direkter Zusammenhang zwischen Umgangsminimierung und Unterhalt. Eine Entfremdungs-Mutter hat also ein direktes Interesse daran, dass Kind zu entfremden, damit sie an das Geld seines Vaters kommt. Damit kann sie dann alle Viere von sich strecken.


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