Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stimmt so auch nicht...

Kritiker, Thursday, 22.09.2011, 12:02 (vor 5209 Tagen) @ Christine

Grundsätzlich wird bei einem Todesfall ein Erbschein ausgestellt, ob der
Tote nun Vermögen hatte oder nicht. Lehnt man das Erbe ab, müssen die
Eltern lediglich für die Bestattung aufkommen. Nehmen sie das Erbe an,
übernehmen sie quasi die Folgekosten.

Das war ja gemeint, wenn nichts von Wert zu erben ist, werden sie wohl kaum das Erbe antreten, wenn sie wissen, dass sie dann auch noch zahlen müssen.


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