Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schneller reisen mit der Bahn - oder, wie wäre man bei einer Studentin "verfahren"?

LokführerLukas, Wednesday, 21.09.2011, 15:53 (vor 5210 Tagen)

Mal einwenig "Bahn-Werbung" zum Äquinoktium:
Nach Angeben eines mir bekannten Lokführers - den ich wegen drohendem Berufsverbots, aufgrund seiner freien Meinungsäußerung, nicht gefährden möchte - "verfährt" die Bahn folgendermaßen bei "Suizid": "Das erste, was die Angehörigen eines Bahn-Selbstmörders erhalten ist die Zug-Reinigungs-Rechnung. Das kann bei einem ICE auch mal besonders hart zu Buche schlagen, da teilweise Hirn, Blut, Knochen und andere "Gewebereste" bis auf Wagen weit hinter der Lok spritzen."

Soviel erst einmal zur Bahn und deren Sinn für Profitmaximierung. Selbstredend obliegen Meldungen diesbezüglich der Zensur. Denn laut dem Bekannten Lokführer sind die meisten Verspätungsansagen "technischer Natur", an Bahnhöfen, auf Zwischenfälle wie die, mit dem ehemaligen National-Torhüter Enke zurückzuführen. Von daher wundert folgende Meldung und wirft zugleich die Frage auf, wie wohl mit einer StudentIN verfahren wird:

Nach Suizid eines Jugendlichen - Lokführer erhält Schmerzensgeld von den Eltern
Zwei Jahre nachdem sich der 20 Jahre alte Stefan S. vor eine S-Bahn geworfen hatte, müssen die Eltern des Verstorbenen nun Schmerzensgeld an den Lokführer der Bahn zahlen. Dieser litt nach eigenen Angaben seit dem Ereignis unter Alpträumen.
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