Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Stimmt so auch nicht...

Christine ⌂, Wednesday, 21.09.2011, 22:42 (vor 5210 Tagen) @ Kritiker

Grundsätzlich wird bei einem Todesfall ein Erbschein ausgestellt, ob der Tote nun Vermögen hatte oder nicht. Lehnt man das Erbe ab, müssen die Eltern lediglich für die Bestattung aufkommen. Nehmen sie das Erbe an, übernehmen sie quasi die Folgekosten.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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