Stimmt so auch nicht...
Grundsätzlich wird bei einem Todesfall ein Erbschein ausgestellt, ob der Tote nun Vermögen hatte oder nicht. Lehnt man das Erbe ab, müssen die Eltern lediglich für die Bestattung aufkommen. Nehmen sie das Erbe an, übernehmen sie quasi die Folgekosten.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
gesamter Thread:
- Schneller reisen mit der Bahn - oder, wie wäre man bei einer Studentin "verfahren"? -
LokführerLukas,
21.09.2011, 15:53
- Deutsch-feministischer Alltag - Jürgen, 21.09.2011, 16:10
- Korrektur! -
LokführerLukas,
21.09.2011, 16:17
- Korrektur! - Kritiker, 21.09.2011, 22:10
- Funktioniert nur, wenn ein Erbe von Wert im Spiel ist, Eltern haften in solchen Fällen grundsätzlich nicht...
-
Kritiker,
21.09.2011, 22:03
- Stimmt so auch nicht... -
Christine,
21.09.2011, 22:42
- Stimmt so auch nicht... - Kritiker, 22.09.2011, 12:02
- Stimmt so auch nicht... -
Christine,
21.09.2011, 22:42