Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Altes Thema: Gewaltschutzgesetz

Kritiker, Thursday, 01.09.2011, 13:22 (vor 5231 Tagen) @ Jürgen

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GewSchG wurden in einigen
Bundesländern, so auch in NRW, die Polizeigesetze modifiziert. „In
akuten Konfliktsituationen mit Gewaltausübung oder -androhung können wir
dem Täter jetzt sofort für zehn Tage den Zutritt zu der gemeinsamen
Wohnung untersagen“, begrüßte Buss die Neuerung.

Dieses Gesetz verstößt gegen übergeordnete gesetze und kann daher eigentlich gar keine Gültigkeit besitzen.

Es verstößt gegen die Gewaltenteilung, den Schutz von Eigentum und Besitz.

Die Exekutive spielt Judikative, das darf eigentlich nicht sein, ebenso kommt eine Wegweisung einer Enteignung auf Zeit gleich.

Stelle mir sowas bei Bauern oder anderen Selbständigen die im eigenen Haus/der Wohung auch arbeiten und alle Arbeitsmittel dort haben.

Dieses Gesetz ist rechtsstaalich eigentlich nicht tragbar.

Außerdem schützt es niemals das Gewaltopfer, denn außer einigen wenigen Kontrollbesuchen im Wegweisungszeitraum die an der Tür enden gibt es gar keinen Schutz für das (mutmaßliche) Opfer.

Oooh, natürlich hat jeder Mann gleich einen gefährlichen Clan hinter
sich, eine ganze ethnische Gruppe, die dannn über die OpferFrau herfällt.

Der deutsche Mann meist nicht, aber in Frauenhäusern beträgt die Migrantinnenquote weit über 80%, dann passt das schon wieder.


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