Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Altes Thema: Gewaltschutzgesetz

Jürgen, Berlin, Wednesday, 31.08.2011, 16:50 (vor 5232 Tagen)

Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock: „Gewaltschutzgesetz ermöglicht schnelle Hilfe“

Ziemlich mülliger Beitrag von 2008. Ein wenig weiter unten dann das übliche Orakeln und Gefahr fühlen ......

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GewSchG wurden in einigen Bundesländern, so auch in NRW, die Polizeigesetze modifiziert. „In akuten Konfliktsituationen mit Gewaltausübung oder -androhung können wir dem Täter jetzt sofort für zehn Tage den Zutritt zu der gemeinsamen Wohnung untersagen“, begrüßte Buss die Neuerung. Problematisch sei es, wenn das Opfer in diesem Zeitraum keine zivilrechtliche Schutzanordnung beantragt. Dann ist die Tür für den Täter automatisch wieder geöffnet.

Der Mann hat ja wohl ein Recht in seiner Wohnung wohnen zu dürfen!

"Für beide Referentinnen verbessert das Gesetz die Situation der (potenziellen) Opfer. „Fundierte Aussagen zu seiner Effektivität können aber noch nicht getroffen werden, dafür liegen noch keine ausreichenden empirischen Daten vor“, so Völzmann-Stickelbrock. Sicher sei aber, dass ein Optimum an Schutz und Hilfe für Gewaltopfer auch mit dem Gewaltschutzgesetz noch nicht erreicht sei."

Dieser Artikel ist von 2008! Also 7 Jahre später haben die noch keine fundierten Erkenntnisse! Sie sind sich aber ganz sicher, dass noch kein Optimum an Schutz für Frauen erreicht ist. Tipp: Hängt den Mann auf! (Mehr Schutz geht nicht!)

„Wünschenswert wären beispielsweise staatlich finanzierte Einrichtungen, die ohne Strafverfolgungszwang, dem die Polizei unterliegt, beraten können“, so Buss. Beide Expertinnen warnten davor, als Folge des Gewaltschutzgesetzes die Anzahl der aktuell 435 Frauenhäuser in Deutschland zu reduzieren. „Oft steht hinter einem Täter ein ganzer Clan. Da bringt es der Frau wenig, wenn ihr Mann der Wohnung verwiesen wird. Für sie bleibt dann oft nur die Flucht in ein Frauenhaus“, unterstrich Buss.

Naja, dann wieder mal das Kapitel "staatlicher Schutz" und Frauensauhäuser. Dazu kann man nur sagen "Der Staat ist doch nicht für alles da, sowas gehört zweifelsfrei in die Hände der Bürger. Da ist einfach mehr eigenes Engagement gefragt und keine staatliche Regulierung.

Dann haben sie mal schlappe 30 Frauensauhäuser unterschlagen, denn es sind 465 Frauensauhäuser bundesweit.

Oooh, natürlich hat jeder Mann gleich einen gefährlichen Clan hinter sich, eine ganze ethnische Gruppe, die dannn über die OpferFrau herfällt.

Eine Frau muss nicht ins Frauensauhaus flüchten. Es reicht, wenn sie einen Psychologen aufsucht. Das spart den Bürgern viel Geld!

Hier das DreamTeam ....

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