Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geschlechtsneutral .....

Jürgen, Berlin, Wednesday, 31.08.2011, 16:55 (vor 5232 Tagen) @ Jürgen

Das GewSchG ist geschlechtsneutral formuliert und auf alle Formen von Lebensgemeinschaften anwendbar. Der Begriff „Gewalt“ umfasst dabei nicht nur den körperlichen, sondern auch den seelischen Aspekt. Darunter fällt zum Beispiel das so genannte „Stalking“, das wiederholte Nachstellen und Verfolgen einer Person, sei es in der Wohnung, am Arbeitsplatz, durch Anrufe, E-Mails oder Faxe. Strafrechtlichen Schutz vor „Stalking“ bietet § 238 des Strafgesetzbuches. Das Gesetz nennt Anordnungen, die das Gericht zum Schutz des Opfers festsetzen kann – etwa das Verbot, sich dem Opfer zu nähern oder dessen Wohnung zu betreten.

Selbst als alleiniger Mieter oder Hauseigentümer ist es der Schläger, der das gemeinsame Zuhause verlassen muss. Das Opfer hat damit die Möglichkeit, zumindest für eine gewisse Zeit in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben. Ist es selbst alleiniger Mieter oder Eigentümer, muss der Täter endgültig seine Sachen packen. Gibt es ein gemeinsames Mietverhältnis, entscheidet das Gericht individuell, wie lange er die Wohnung nicht betreten darf. Maximal kann das Verbot für ein Jahr ausgesprochen werden. Hält er sich nicht an die Anordnung, muss er mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Ja, in den Köpfen dummer Politiker, Feministinnen und den geistig verrotteten Strukturen im Talarsektor ist das fest verankert wie der Pissreflex.


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