Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männer im Westen müssen wieder lernen zu fordern...

DvB, Friday, 19.08.2011, 19:27 (vor 5244 Tagen) @ Kritiker

Nicht schlecht.

Aber Verbesserungsbedarf:

alt:
- Falschbeschuldigungen werden mit dem selben Strafmaß belegt, wie die falsch beschuldigte Straftat selbst

geändert:
- Falschbeschuldigungen werden mit dem doppelten Strafmaß belegt, wie die falsch beschuldigte Straftat selbst. Außerdem ist im Falle erwiesener Falschbeschuldigung Schadensersatz zu zahlen. Bei der Schadensfeststellung erfolgt eine Umkehrung der Beweislast. Der Betrag wird sofort fällig und ist auf Antrag des Geschädigten jederzeit per Erzwingungshaft oder Zwangsarbeit vollstreckbar.

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