Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einspruch - ein Irrtum...

Kritiker, Friday, 19.08.2011, 13:31 (vor 5244 Tagen) @ Torsten

Nee, Dein Vergleich gilt nicht. Bigamie und Inzest ist auch für Homos
verboten.

Für Bigamie mag das gelten, für Inzest jedoch nicht.

Inzest ist nur zwischen verschieden geschlechtlichen Partnern nahen Verwandtschaftsgrades strafbar, auch der GV an sich schon.

Worum es mir insgesamt geht, ist durch absurde und überzogene Forderungen die Anliegen der Männer/Väterrechtler durchzusetzen, indem der jetzigen Rechtssituation der Spiegel vorgehalten wird.


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