Du sagst es!
Klar, der ist doch jetzt Zahlvater geworden. Nun soll ja die Muddi auch
noch 20.000 EUR Schmerzensgeld an ihn zahlen müssen.
Der ist ja dem Kind gegenüber und damit zu ihren Gunsten "unterhaltsverpflichtet" und das ist eine glasklare EINNAHME. Da kann das Opfer gleich zum Familiengericht rennen und eine Abänderung des Unterhaltstitels einklagen. Ist im Rechtsstaat völlig rechtens!
gesamter Thread:
- Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering? -
Müller,
04.08.2011, 01:44
- Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering? - Karl Toffel, 04.08.2011, 02:23
- Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... ** -
__V__,
04.08.2011, 02:33
- Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... ** - Müller, 04.08.2011, 03:33
- Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... ** - Jürgen, 04.08.2011, 12:04
- Deutlich zu hoch! -
Jürgen,
04.08.2011, 11:33
- bald wieder auf freiem Fuß - Horsti, 04.08.2011, 12:05
- Die arme Frau! -
adler,
04.08.2011, 12:11
- Du sagst es! - Jürgen, 04.08.2011, 12:30
- Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering? - David, 04.08.2011, 12:10
- noch ein Beispiel - Sput, 04.08.2011, 13:04