Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 12:30 (vor 5259 Tagen) @ adler

Klar, der ist doch jetzt Zahlvater geworden. Nun soll ja die Muddi auch
noch 20.000 EUR Schmerzensgeld an ihn zahlen müssen.

Der ist ja dem Kind gegenüber und damit zu ihren Gunsten "unterhaltsverpflichtet" und das ist eine glasklare EINNAHME. Da kann das Opfer gleich zum Familiengericht rennen und eine Abänderung des Unterhaltstitels einklagen. Ist im Rechtsstaat völlig rechtens!


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