bald wieder auf freiem Fuß
5 1/2 Jahre Knast. Das bedeutet, daß sie nach 3,5 Jahren auf Bewährung frei kommt. Nach 2 Jahren könnte sie bereits Freigängerin sein, also nur zum Schlafen is Gefängnis müssen, und kann den Tag mit dem Kind verbringen. Natürlich bekommt sie im Knast weibliche Vorzugsbehandlung, also z.B. Mutter-Kind-Räume etc.
Ein Kind schützt vor Knast.
gesamter Thread:
- Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering? -
Müller,
04.08.2011, 01:44
- Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering? - Karl Toffel, 04.08.2011, 02:23
- Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... ** -
__V__,
04.08.2011, 02:33
- Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... ** - Müller, 04.08.2011, 03:33
- Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... ** - Jürgen, 04.08.2011, 12:04
- Deutlich zu hoch! -
Jürgen,
04.08.2011, 11:33
- bald wieder auf freiem Fuß - Horsti, 04.08.2011, 12:05
- Die arme Frau! -
adler,
04.08.2011, 12:11
- Du sagst es! - Jürgen, 04.08.2011, 12:30
- Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering? - David, 04.08.2011, 12:10
- noch ein Beispiel - Sput, 04.08.2011, 13:04