Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"

Stepanovic, Sunday, 19.06.2011, 15:04 (vor 5307 Tagen) @ AdvoCard

Das absurde ist, dass die derzeitige Gesetzgebung die Vaterschaft so behandelt wie sie laut Wikifemina-Definition im Matriachat vorkommt.

1. Soziale Merkmale: Die Sippen sind matrilinear strukturiert (Abstammung von der Mutterlinie) und werden durch Matrilokalität und Uxorilokalität zusammengehalten (Wohnsitz bei der Mutterlinie). Ein Matri-Clan lebt im großen Clanhaus zusammen. Biologische Vaterschaft ist neben der sozialen Vaterschaft zweitrangig.

Gerade im Paragraph 1600d des BGB's auf den durch §1592 Abs.3 BGB verwiesen wird treibt das ganze auf die Spitze, denn hier muss noch nichteinmal zwingend eine Ehe vorliegen.
Es reicht schon das Mann mit der Frau für kurze Zeit zusammen gewesen ist oder das was unsere männerfeindlichen Gerichte als "zusammen gewesen" festgestellt haben wollen.

Rein hypothetisch ist es also möglich, das man mit einer Frau während ihrer Empfängniszeit kurz zusammen war, man selber aber keinen Verkehr hatte, währenddessen sie sich - um es mal überspitzt darzustellen - mit einem großen durchtrainierten, braungebranten, schwertätowierten Opeltuner vergnügt hat, vom Gericht als Vater auserkoren wird.

Jedem normal denkenden Mann kommt bei dieser Gesetzgebung doch jegliche Motivation abhanden produktiv zu werden und einen Mehrwert zu generieren auch gerade einen gesellschaftlichen der ja auch Frauen zu gute kommt. Männer brauchen halt auch Garantien, etwas worauf sie sich verlassen können.
Aber stattdessen werden wir mit Füssen getreten und die nötige Annerkennung bleibt uns verwehrt. Ob die Frauen eigentlich wissen das man seinen Wirt nicht töten darf damit man nicht selber zu Grunde geht?

Nur leider sind es nicht nur die Frauen sonder meiner Meinung nach noch gefährlicher
eine ganze Herrschar von Pudeln die die Gesetzgebung und die Umverteilungsprozesse zu Gunsten der Frau auch noch weiter befeuern.
Irgendwie erinnert das doch sehr ans Stockholm-Syndrom bei dem sich die gepeinigten auch noch mit ihren Peinigern solidarisieren.

PS: Es ist schließlich kein Problem wenn der Mann die Vaterschaft laut §1592 Abs. 2 annerkennt auch wenn er denn auch den in seiner Wissenheit - Vaterschafttests sollten mit der Geburt des Kindes selbstverständlich sein - sozialen Vater darstellt. Nur sollte es seine eigene Entscheidung sein und nicht eine die im aufgezwungen wird.


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