Was ist "Recht"?
In der allgemeinsten Bedeutung ist Recht
- im objektiven Sinn ein abgrenzbarer Teilbereich der Gesamtheit gesellschaftlicher Normen und
- im subjektiven Sinn eine Befugnis des Einzelnen, die sich aus den objektiv-rechtlichen Normen ableitet.
Im heutigen Sinne bezeichnet Recht meist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen geschaffen und nötigenfalls von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird (objektives Recht). Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das so verstandene Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden.
Die konkrete Bedeutung des Begriffs variiert je nach Verwendungszusammenhang; auch wissenschaftlich unterscheidet er sich je nach Disziplin, wobei auch innerhalb der Disziplinen keine Einigkeit besteht. Die Schwierigkeiten einer allgemeinen Definition werden deutlich, wenn man die verschiedenen Komposita betrachtet, die Recht als Teilbegriff beinhalten. Als Beispiele seien genannt: Strafrecht, Kirchenrecht, Naturrecht, Völkerrecht, Richterrecht, Gewohnheitsrecht. Daneben lassen sich mehrere Gegenbegriffe ausmachen; jede Definition hängt auch davon ab, von welchen dieser Begriffe sie Recht unterscheiden will. Als Beispiele seien hier genannt: Recht und Unrecht; Recht, Moral und Sitte; Rechte und Pflichten; Recht und Gerechtigkeit; Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
Art. 20 Abs. 3 GG: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Wie wollen die denn "Recht" einhalten, wenn die noch nicht mal richtig wissen was das ist? Vielleicht sollte man mal diesen Begriff definieren! Auf dieser Basis kann auch niemand behaupten, dass wir in einem "Rechtsstaat" leben und sicherlich wurden schon viele Menschen für etwas verurteilt, was garkein Unrecht war, weil man ja nicht einmal weiß, was Recht ist. Recht hat auch nichts mit Moral und Sitte zu tun, also auch dort irgendwelche Ansprüche her abzuleiten und gegenüber dem Bürger einzufordern, ist abwegig.
Bestrafung sieht der Staat schon vor, wenn "Verhaltensregeln" nicht eingehalten werden. Also z. B. "Dienen lerne bezeiten der Mann seinem Weibe, all seine Schaffenskraft gehöre ihr!" Wer dagegen verstößt, bekommt den langen Arm des "Rechtes" zu spüren ......
Gregor sagte mal: "... bevor man sich unterhält, muss man die Ausgangsbedingungen klarstellen!" Hat man das vielleicht fast 60 Jahre einfach nur verpennt?
gesamter Thread:
- Was ist "Recht"? -
Murat,
23.05.2011, 19:16
- Das Gegenteil von Berechtigung. -
DvB,
23.05.2011, 19:35
- Das Gegenteil von Berechtigung. -
rexxer,
23.05.2011, 19:59
- Diskussionsgrundlage -
Blattwanze,
23.05.2011, 20:08
- Diskussionsgrundlage -
rexxer,
23.05.2011, 20:16
- Diskussionsgrundlage -
Blattwanze,
23.05.2011, 20:20
- Diskussionsgrundlage -
rexxer,
23.05.2011, 20:32
- Diskussionsgrundlage - Blattwanze, 23.05.2011, 20:58
- Diskussionsgrundlage - DvB, 24.05.2011, 08:50
- Diskussionsgrundlage -
rexxer,
23.05.2011, 20:32
- Diskussionsgrundlage -
Blattwanze,
23.05.2011, 20:20
- Diskussionsgrundlage -
rexxer,
23.05.2011, 20:16
- Das Gegenteil von Berechtigung. -
Rechtsanwalt und Notar,
23.05.2011, 22:03
- oder ..... - Blattwanze, 24.05.2011, 10:14
- Das Gegenteil von Berechtigung. - DvB, 24.05.2011, 09:34
- Diskussionsgrundlage -
Blattwanze,
23.05.2011, 20:08
- Das Gegenteil von Berechtigung. -
rexxer,
23.05.2011, 19:59
- ...immer auf der Seite des Gewinners! -
Michi,
23.05.2011, 21:04
- ...immer auf der Seite des Gewinners! - DvB, 24.05.2011, 09:03
- Das Gegenteil von Berechtigung. -
DvB,
23.05.2011, 19:35