Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV
Nichts Neues bei minderjährigen Kindern. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit,
er müsste stapelweise erfolglose Bewerbungen nachweisen ansonsten kriegt
er fiktives Einkommen verpasst.Was eigentlich keinen Pflichtigen mehr kratzt in dieser Situation. ALG 2
ist unpfändbar.
Sollte er aber doch mal wieder ne Arbeit kriegen, hat er erst mal einen Berg von Schulden.
Ich sach ja, teufelskreis. Warum sollte er ernsthaft suchen, wenn der Geier JU ihn ständig belauert?
Alles nicht konstruktiv, was die genderistisch unterwanderte, gierige Feministenfraktion in ihrer einseitigen Betroffenheit so in die Welt setzt.
Kinder wären besser.
Gruß
adler
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GENESISWORKS,
16.04.2007, 16:05
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Telefonmann,
16.04.2007, 17:23
- Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV - Lude, 16.04.2007, 19:06
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blendlampe,
16.04.2007, 18:13
- Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV - adler, 17.04.2007, 22:53
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Telefonmann,
16.04.2007, 17:23