Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV
Nichts Neues bei minderjährigen Kindern. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, er müsste stapelweise erfolglose Bewerbungen nachweisen ansonsten kriegt er fiktives Einkommen verpasst.
Was eigentlich keinen Pflichtigen mehr kratzt in dieser Situation. ALG 2 ist unpfändbar. Mehr als eine aubgeblasene Selbstbeschäftigung eines bekannte väterverachtenden Oberlandesgerichtes ist dabei nicht herausgekommen. Wenn ich über das Stuttgarter OLG sagen würde was ich denke, wäre ich wegen Beileidigung dran. Aber auch diese extraewiggestrigen Sesselfurzer werden von ihrem eigenen Gestanks noch vergiftet. Je mehr Väter in der Pleite, desto mehr werden sich die Staatstäter in den kommenden Jahrzehnten über ihre eigenen zusammenschrumpelden Bezüge ärgern und sabbernd mit offenem Maul dastehen, wenn es ihre eigenen Söhne und Enkel so erwischt wie sie selber über andere urteilten.
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GENESISWORKS,
16.04.2007, 16:05
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Telefonmann,
16.04.2007, 17:23
- Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV - Lude, 16.04.2007, 19:06
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blendlampe,
16.04.2007, 18:13
- Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV - adler, 17.04.2007, 22:53
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Telefonmann,
16.04.2007, 17:23