Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV
Könnte und würde. Dem Vater wurde hier ein fiktives Einkommen angerechnet. Auf diese Weise kann man Ansprüche auch gegenüber denen geltend machen, von denen eigentlich gar nichts mehr zu holen ist. Man denkt sich einfach, daß sie was hätten. Denn die Wirklichkeit einzusehen, daß sie gar nichts mehr haben, kommt gar nicht in die Tüte. Es muß immer was da sein. Auch wenn es nur fiktiv ist.
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GENESISWORKS,
16.04.2007, 16:05
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Telefonmann,
16.04.2007, 17:23
- Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV - Lude, 16.04.2007, 19:06
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blendlampe,
16.04.2007, 18:13
- Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV - adler, 17.04.2007, 22:53
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Telefonmann,
16.04.2007, 17:23