Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Kern des Problems liegt in Art. 3 Abs. 1 GG

Mus Lim ⌂, Wednesday, 27.04.2011, 16:35 (vor 5361 Tagen) @ Ausschußnmann

Wenn man wirklich keine Diskriminierung von Männern und Jungen mehr möchte würde man den gesamten "Gleichstellungsapparat" auflösen. Und davon ist man nach dieser Angelegenheit weiter entfernt als zuvor.

Das sehe ich genauso.
Der Kern des Problems liegt in Art. 3 Abs. 1 GG.
Der lautete in der alten Fassung:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Die Artikel 1-19 beschreiben so genannte Grundrechte.
In den Grundrechten sind Abwehrrechte des Bürgers gegen die Exekutive formuliert. Art. 3 Abs. 1 GG beschreibt also in dieser Form, dass Frauen und Männer das Recht haben VOM STAAT gleichberechtigt behandelt zu werden.

Dann kam mit dem Zusatz der Verfassungsbruch:
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Der Staat war schon in der alten Form zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern verpflichtet, und was außerhalb seines Bereiches passiert, geht einen freiheitlichen Staat nichts an.
Der Verfassungsbruch besteht darin, dass die Grundrechte, also in die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat ein Passus eingeflochten wurde, der dem Eingriffsrechte des Staates gegen die Bürger formuliert. Damit wird der Sinn von Grundrechten auf den Kopf gestellt.

Da der Staat sich gleichzeitig die Definitionshoheit darüber anmaßt, wie denn eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern auszusehen habe, ist die Änderung des Art. 3 Abs. 1 GG eine Art Ermächtigungsgesetz, welches dem Staat erlaubt, den Bürger (meist in seiner männlichen Form, allerdings letzten Endes auch den weiblichen Bürgern) nach seinem Gutdünken zu gängeln.

Und wenn dies in der DDR (und auch UdSSR) die Politkommissare waren, sind es heute die Frauenbeauftragte (auch genannt "Gleichstellungsbeauftragte"). Das ist einem freiheitlichen Land nicht würdig. Deshalb sind auch Gleichstellungsbeauftragte wie Monika Ebeling abzulehnen

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