Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ganz einfach

Bero, Monday, 25.04.2011, 21:36 (vor 5363 Tagen) @ Der Beklagte

Als sie mich fragten,
wo mein Kind ist, sagte ich: "Im Blumenkasten oder Tiefkühltruhe! Suchen
Sie mal!" Daraufhin sagten die Beiden, damit spasst man nicht. Worauf ich
antwortete: "Ja, Sie haben Recht, denn ich bin ja keine Frau!"

Damit spasst man in der Tat nicht. Hast Glück gehabt, dass die Polizistin dir nicht in die Eier getreten hat. Sie als Frau darf das!

Frage: warum musstest du deine Hände zeigen?


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