Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch einer ....

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 14.03.2011, 00:18 (vor 5423 Tagen) @ Referatsleiter 408

Mein Lieblingsparagraph unter den Schwachsinnigsten, übrigens auch "herrschende Meinung", ist der § 1592 "Vaterschaft"

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html

"Getrennt lebende" Männer müssen daraus resultierend eigentlich sofort beim zuständigen Familiengericht per Eides statt erklären, dass sie mit ihrer Ex keinen Sex mehr haben. Stellt euch mal vor, die macht mit ihrem Neuen ein Kind, ist noch nicht geschieden und ihr habt die Unterhaltsklage des JA/Amt für Familienförderung an der Backe! Streitwert 3000 EUR, das sind für den Anwalt 1000 und das Gericht ca. 400 EUR. Nur um feststellen zu lassen, dass ihr nicht der Vater seid! Irre, diese "herrschende Meinung"!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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