Wortspielereien
Die Woche trötete mir ein Richter was von "herrschender Meinung" im
Gerichtssaal. Wenn ich das mal im wahrsten Sinne des Wortes
auseinandernehme, dann ist es die "Meinung der Herrschenden" und nicht die
des Volkes ...
Es ist aber beides nicht gemeint.
Für die Auslegung von Gesetzen gibt es Kommentare (fürs BGB z.B. den Palandt). In diesen Kommentierungen wird gesammelt, wie obere Gerichte entschieden haben, daraus ergibt sich dann die "herrschende Meinung", also die, die bei den Gerichten überwiegt. Der Gegensatz dazu ist die "Mindermeinung".
Ein Richter ist aber keinesfalls gezwungen, entsprechend der "herrschenden Meinung" zu urteilen, er darf auch zur Mindermeinung neigen oder ganz anders entscheiden - unabhängig eben. Ein Richter hängt sich nur gern an die herrschende Meinung, um in der nächsten Instanz nicht aufgehoben zu werden - er will ja schließlich auch mal Gerichtspräsident werden. 
Viele Grüße
Wolfgang
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Referatsleiter 408,
13.03.2011, 23:56
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Wolfgang A. Gogolin,
14.03.2011, 00:15
- Danke für die Erläuterung! -
Referatsleiter 408,
14.03.2011, 00:20
- Danke für die Erläuterung! -
Bero,
14.03.2011, 00:35
- Danke für die Erläuterung! - Wolfgang A. Gogolin, 14.03.2011, 00:37
- Danke für die Erläuterung! -
Bero,
14.03.2011, 00:35
- Danke für die Erläuterung! -
Referatsleiter 408,
14.03.2011, 00:20
- Noch einer .... - Referatsleiter 408, 14.03.2011, 00:18
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Bero,
14.03.2011, 00:24
- Das Jugendamt nicht zu vergessen - Rainer, 14.03.2011, 02:37
- Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger Volksvertreter verkaufen ... [kT]
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Borat Sagdijev,
14.03.2011, 09:48
- Wortspielereien - DvB, 14.03.2011, 14:54
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Wolfgang A. Gogolin,
14.03.2011, 00:15