Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das wird nicht funktioneren!

FEMhunter, Tuesday, 01.02.2011, 15:10 (vor 5463 Tagen) @ Polarisator

Man sollte kein Problem haben, für den Unterhalt seines Kindes aufzukommen. Man ist jedoch ausdrücklich nicht alleinig "barunterhaltspflichtig". Ehe man sich mit dem Staat anlegt, was zweifellos die Masse des Volkes bald machen wird, sollte man seinen Frust lieber an der boykottierenden Mutter auslassen. Man muss ja nicht selbst aktiv werden, aber es gibt schon Mittel und Wege, wie man einer "nichtwollenden" KM die Richtung weist. Auf gerichtlichem Wegen jedenfalls nicht. Also rückt die KM das Kind nicht heraus, muss das Maßnahmenpaket beginnen. Sowas ist nicht strafbar, aber wenn die einen Unterhaltstitel hat, dann pfändet die und da hast du ein Problem.


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