Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abschreckung der Falschbeschuldigung

DvB, Thursday, 06.01.2011, 00:06 (vor 5489 Tagen) @ Puffbesucher

Ich meine, Falschbeschuldiger sollten mindestens so hart bestraft werden wie das angeschuldigte Delikt. Also wenn - wie offenbar in diesem Fall - 75 Jahre Knast auf das Delikt stehen, muß der Falschanschuldiger mindestens ebenfalls zu 75 Jahren Knast verurteilt werden. Plus zusätzlich zu den tatsächlich abgesessenen 30 Jahren, die sie verursacht hat. In dem Fall also 105 Jahre.

Wie seht ihr die Sache?

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