Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieder Mann nach DNA-Test frei

Puffbesucher, Wednesday, 05.01.2011, 03:50 (vor 5490 Tagen) @ Rainer

Was meinst du mit "in keinster Weise"?

Die Tat bleibt rechtswidrig und muss natürlich auf jeden Fall bestraft werden, auch wenn man besagte Gedankengänge anstellt - die man anstellen dürfen und sich nicht aus "Angst", dass die Täterin zu billig davonkommen könnte, versagen sollte.

Soll das eine Verharmlosung sein, denn "in keiner Weise" ist absolut und nicht steigerungsfähig.

Laut Spiegel geht's, laut Wikipedia nicht. Ganz interessant, aber für's Thema jetzt nicht wirklich ergiebig. Aber na schön, du hast mich ganz nebenbei bei einer sprachlichen Stilblüte erwischt. Werd' ich wohl mit zurechtkommen müssen. ;-)

--
...und erlöse uns von dem Bösen.


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