Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Meine Mail an den Verein:

Timothy, Wednesday, 22.12.2010, 01:14 (vor 5504 Tagen) @ SZ Leser

politik-online@sueddeutsche.de

Sehr geehrter Herr Prantl,

bei Ihrem Kommentar zum Sorgerechtsurteil des EGMR frage ich mich, ob Sie sich überhaupt die Mühe gemacht haben das Urteil, bzw. zumindest die Pressemitteilung zu lesen, bevor sie auf die im Gegensatz zu den Müttern, quasi Lobbylosen Väter einprügeln.

Sie schreiben:
"Dieses Urteil redet vom Kindeswohl, fragt aber wenig danach und schon gar nicht nach der Situation der Familie, in der das Kind lebt. Es sagt nur: Vater ist Vater, unabhängig davon, wie er sich bisher verhalten hat. Auch wenn er sich gar nicht verhalten hat, wenn er sich nie um sein Kind gekümmert hat - auch dann soll er künftig, noch nach Jahren, den Umgang mit dem Kind erzwingen können."

Das Gericht sagt:

"Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Artikel 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, NICHT dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der NUR deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, WEIL deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten ABGELEHNT hatten."

Die Konsequenz aus dem, was Sie zu diesem Fall schreiben ist, das es Ihrer Meinung nach vollkommen in Ordnung ist, das die Mutter willkürlich bestimmt ob der Vater die Kinder sehen kann oder nicht. Denn genau so war es in diesem Fall, der Vater wollte Kontakt zu dem Kind seitdem es geboren war, was die Mutter zusammen mit Ihrem Mann verhinderte.

Wahrscheinlich finden sie es ausserdem vollkommen in Ordnung, wenn die Mutter, unabhängig von diesem Fall, nichtsdestotrotz Unterhalt von dem Vater verlangt, denn dann ist sie plötzlich wieder greifbar da, die väterliche Pflicht in Einklang mit dem mütterlichem Wahlrecht, nicht wahr? Sie werden bestimmt eine pfiffige Begründung haben um diesem Widerspruch zu rechtfertigen, ohne auch nur im entferntesten an eine Diskriminierung von Vätern zu denken.

In dubio pro femina lautet wohl Ihr Kredo.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle:
http://cmiskp.echr.coe.int////tkp197/viewhbkm.asp?action=open&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649&key=87...

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"In dubio pro femina - Im Zweifel für die Frau"

Grunsatz westlicher Gesetzgebung und Rechtsauslegung


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