Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Hast Recht, aber falscher Gedankengang!

Christine ⌂, Tuesday, 21.12.2010, 22:47 (vor 5504 Tagen) @ Wasserhund

Zuallererst haben Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden
Elternteilen!
Ihnen das zu nehmen, ist eines der größten Verbrechen,
das mit "Kindesmisshandlung" zu umschreiben, den abartigen Vorgang
förmlich noch verschönt!

Siehe dazu den Bericht: Richter gesteht Kindesmisshandlungen

[..]Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­richtet haben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen Anzahl objektive Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention.

[..]Familienrichter a.D. Prestien findet das Antragsmodell, sowie das Widerspruchsmodell falsch. In beiden Fällen müssten Eltern wieder um Rechte kämpfen, wo es doch eigentlich um ihre Pflichten gehen würde, die sie vom Tage der Geburt an hätten.

http://femokratieblog.wgvdl.com/richter-kindermisshandlung/12-2010/

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das BVerfG zur Vorgabe der Gesetzesänderung keine Frist genannt hat. Und so schlummert die angeblich schon im Sommer in der Schublade des Justizministeriums liegende Gesetzesänderung vor sich hin.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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