Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hast Recht, aber falscher Gedankengang!

Wasserhund, Tuesday, 21.12.2010, 20:34 (vor 5504 Tagen) @ Imageberater

Der Kontakt zu den leiblichen Kindern ist das Grundrecht
schlechthin, der obige Satz sollte lauten:

Zuallererst haben Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen! Ihnen das zu nehmen, ist eines der größten Verbrechen, das mit "Kindesmisshandlung" zu umschreiben, den abartigen Vorgang förmlich noch verschönt!

Menschen, die soetwas verhindern oder boykottieren, gehören für mich sofort und lebenslang in den Knast!


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