Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Feminat kackt ab

Imageberater, Tuesday, 21.12.2010, 20:17 (vor 5504 Tagen)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735998,00.html

Langsam, aber sicher.

Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es ein Grundrecht: Es gibt einen Anspruch eines leiblichen Vaters auf den Umgang mit seinem Kind - auch wenn beide Seiten nach der Geburt keinen Kontakt hatte. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nun nachbessern.

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber es rührt sich langsam echt was, finde ich. Zögerlich zwar, aber unverkennbar beständig.

Solange es keine Hinweise gebe, dass der Umgang des Vaters dem Kind schade, müsse man ihn ihm erlauben.

Dieser Satz sagt sehr viel aus über die Denkweise hierzulande. Hört sich irgendwie nach Generalverdacht an.

Ein Vater braucht also eine "Erlaubnis", um mit seinem Kind Umgang zu pflegen. Aha. Erlaubnis... von wem?

Na, wenn das so ist, dann sehe ich absolut keine Veranlassung, Vater zu werden, wenn die wirklich fundamentalsten Bedürfnisse meiner Kinder und von mir vom gnädigen Wohlwollen Dritter abhängig sind.

Das ist völlig pervers. Was meint dieses dreimal verfluchte Pack denn, wer ich bin? Jemand, der seine menschlichen Grundbedürfnisse von irgendwelchen schäbigen Bürokraten abhängig sehen will?

Der Kontakt zu den leiblichen Kindern ist das Grundrecht schlechthin, der obige Satz sollte lauten:

"Sobald erwiesen sei, dass der Umgang des Vaters oder der Mutter dem Kind schade, dürfe man ihn nicht gestatten."

Kleine Feinheiten, denen ich aber sehr viel Gewicht zuerkenne.

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