Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Irrtum!

Caligula, Sunday, 19.12.2010, 20:33 (vor 5506 Tagen) @ jens_

Samenspender, die Samenbanken versorgen, setzen sich dem Risiko der Unterhaltspflicht aus, denn der Spender ist nicht nur nicht anonym, sondern nach deutschem, englischem und schwedischen Recht schuldet er den Kindern, die aus seinem Samen entstanden, Unterhalt. Dieser kann zwischen Kindsmutter, Samenbank und -spender nicht abbedungen werden, da dies ein Vertrag zu Lasten Dritter wäre. Insofern ist er rechtsunwirksam. Da mit einem Ejakulat etliche Befruchtungen erzeugt werden können, ist bereits die einmalige Spender hochrisikobehaftet! Wäre das allgemein bekannt, säßen die Samenbanken schnell auf dem Trockenen und die Miesmösen auch. Und so sollte es sein! Die Miesmösen können ja mal mit Malice Schwätzer verhandeln, ob diese nicht die Evolution veranlassen kann, Miesmösen zu Selbstbefruchtern zu degenerieren. Die geschlechtliche Vermehrung sollte dem Mann und dem "wohlgeratenen Weib" (Nietzsche) vorbehalten sein.
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