Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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So nicht, Herr von und zu!

Bombe 20, Friday, 10.12.2010, 23:58 (vor 5514 Tagen) @ DvB

[Grundrechte können eingeschränkt werden]

Das gilt aber nicht für "Menschenrechte". Die sind auch nicht disponibel.

Das sehe ich nicht ganz so. Ich habe mir den UN-Zivilpakt ("Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte"), der von Deutschland 1973 ratifiziert wurde, mal angeschaut. Da sind bei fast jedem Artikel die Schranken gleich mitgeliefert, und zwar meist deutlich ausführlicher als die Benennung des Rechts selbst.

Die UN-Erklärung der Menschenrechte liest sich da zwar freundlicher, ist aber eben nur eine Erklärung und kein vor irgendeinem Staat ratifizierter Vertrag.

B20

--
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...


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