Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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So nicht, Herr von und zu!

DvB, Friday, 10.12.2010, 19:16 (vor 5515 Tagen) @ Bombe 20

Das einzig nicht disponible Grundrecht ist das auf Würde. Alle anderen
können durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, das dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit genügt, eingeschränkt werden.

Das gilt aber nicht für "Menschenrechte". Die sind auch nicht disponibel. Und besagen gewöhnlich in etwa dasselbe wie die Grundrechte, bzw. sind sogar weitreichender.

Ich klage derzeit in so einer Sache vor dem hiesigen Sozialgericht. (Das scheint nun erst einmal sprachlos und reagiert seit einigen Wochen nimmer.) Mal schauen, was bei rauskommt und nach wie vielen Instanzen. :D

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