Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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So nicht, Herr von und zu!

Bombe 20, Friday, 10.12.2010, 14:48 (vor 5515 Tagen) @ Das deutsche Volk

Tatsächlich ein Tippfehler. 01.07.2011 muss das heissen. Schenkt sich aber nicht viel.

Mit "das zweite" meinte ich den Zeitpunkt der Aussetzung der Musterungen. Den 1. Juli hat Guttenberg ja schon auf der Bundeswehr-Kommandeurstagung am 22.11. in Dresden quasi-offiziell gemacht.

Der Punkt ist, daß vermutlich die BW-Einberufungen zum 1.1.2011 die letzten gewesen sein werden. (Die Übergangsvorschriften des BMaaM für den Zivildienst sind etwas mushy, aber offenbar wird da jetzt schon niemand mehr einberufen, der nicht von selbst einen Vorschlag macht - was allerdings leider der Normalfall ist.)

Und damit wären bereits die jetzt noch laufenden Zwangsuntersuchungen rechtswidrig, sind es letztlich nur deshalb nicht, weil eben noch nichts offiziell ist.

Keine Musterung mehr - Termin für Wehrpflicht-Ende steht

Toller Artikel: Das Wort "Musterung" kommt außer in der Überschrift garnicht vor... Wahrscheinlich von einer Frau geschrieben, die sich mit dem ganzen Kram nicht auskennt, weil er sie selbst nie betroffen hat.

Jedenfalls gibt es ab dem 01.07.2010 keine allgemeine Musterung mehr.
Möglich natürlich, dass die Musterung auch früher aufhört.

Nicht nur möglich, sondern dringend geboten. Ich dachte halt, Du hättest irgendwoher tatsächliche Informationen.

Mann, Mann, Mann!

Hier!

Es ist sch... egal warum ein blödes Gesetz außer Kraft
gesetzt wird. Wichtig ist nur, dass es überhaupt außer Kraft gesetzt
wird.

Was hat das mit dem zu tun, das ich geschrieben hatte? Natürlich ist es weltfremd zu denken, zu Guttenberg könnte die Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Argument durchbringen, daß sie Männer benachteiligt.

Mir geht es aber um das, was bleibt. Man kann der Meinung sein, es sei töricht, die Wehrpflicht komplett aus dem Grundgesetz zu streichen. Aber die Fortführung der Wehrerfassung (was ja vermutlich auch die Wehrüberwachung beinhaltet) ist sinnlos, solange es in Deutschland die Meldepflicht gibt.
Und die Beibehaltung der einseitigen Verpflichtung von Männern zum Dienst ist schlicht nicht mehr zeitgemäß.

Minimalforderung kann daher nur sein:
- Ersatz des ersten Wortes des Art. 12a I GG ("Männer") durch "Alle Deutschen".
- Streichung von Art. 12a IV GG.
- Abschaffung der (einfachgesetzlichen) Wehrerfassung oder hilfsweise entsprechend der neuen Verfassungslage Ausweitung auf beide Geschlechter.

Aber dafür wird es natürlich nie eine Mehrheit geben, so lange die SPD die männliche Gesellschaft überwinden will...

Es gibt keinen großen Unterschied zwischen einem außer
Kraft gesetzten Gesetz und einem nicht existierenden Gesetz.

Gibt es überhaupt einen?

Ein Gesetz wieder in Kraft zu setzen dauert genauso lange wie ein völlig
neues nie dagewesenes Gesetz einzuführen - also wo ist der Unterschied?

Nicht "ein Gesetz". Es geht um das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das ist das, was in anderen Staaten Verfassung heißt. Den Unterschied hat Dir Oliver ja schon erklärt.

Und wie schnell es gehen kann, ein einfaches Gesetz durchzudrücken, hat man schon gelegentlich in der deutschen Realität besichtigen können.

Wer will schon die Todesstrafe wieder, die auch nur "außer Kraft gesetzt"
ist?

Ach, frag' doch Deine Seele nochmal, wenn gerade mal wieder ein "Kinderschänder" verhaftet wurde. (Natürlich nur, wenn es ein Mann ist.)

Abgesehen davon ist die Todesstrafe nicht in der Form außer Kraft gesetzt, wie es jetzt mit dem Zwangsdienst geplant ist(*). Sie steht ja "nur" in einigen Landesverfassungen, nicht aber im Grundgesetz, und da das Strafrecht Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung ist, gilt hier der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". (Daß man es allerdings für unnötig hält, sie dort, wo sie noch steht, zu streichen, halte ich durchaus für grotesk.)

(*) Wobei die genaue Form der Aussetzung ja noch gar nicht feststeht. Werden das WPflG und das ZDG tatsächlich abgeschafft (bzw. so geändert, daß nur noch die Wehrerfassung durchgeführt wird), oder einfach die einschlägigen Regelungen zu Musterung und Einberufung nicht mehr angewendet? (Wobei ich die Meinung vertrete, letzteres sei auch durch einfachen Ministererlaß möglich, siehe die fehlenden Einberufungen zum 1.4.2011.)

Im Prinzip macht das Gesetz jedes Staatsverbrechen theoretisch möglich,

Das einzig nicht disponible Grundrecht ist das auf Würde. Alle anderen können durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, das dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, eingeschränkt werden. Und Verhältnismäßigkeit ist durchaus eine Funktion der Zeit...

Notstand macht im Prinzip jede Schandtat möglich.

Jede, bei der das BVerfG mitspielt. Nachdem da nun diese Bärin sitzt, muß unser Ziel sein, da schnellstens auch einen Maskulisten unterzubringen.

Also freu dich gefälligst

JAWOLL, MEIN... äh, Volk?

Bombe 20 (zivil)

--
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...


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