Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!

Ibykus ⌂, 49497 Mettingen, Friday, 29.10.2010, 21:51 (vor 5555 Tagen) @ blendlampe

reden wir über Sorgerechtsentzug (§§ 1666, 1671, 1682 BGB)?
"Ohne Sorge keinen Unterhalt" sagst du - also gilt doch wohl auch "ohne
Sorge kein Unterhalt
", oder?

sicher!
und dann gilt natürlich auch das Nachfolgende:

Dann ist es in der > Tat sinnlos, in einem Forum zu schreiben....

Weder bin ich auf Applaus aus, noch halte ich Deine obige Feststellung für sinnvoll!

In Einem sind wir uns doch immerhin einig:
Sorgerecht für beide Eltern.
Betreuungsunterhalt für beide Eltern.
Barunterhalt soll -jedenfalls bei Bedürftigkeit, ansonsten generell- der Staat übernehmen.

Wenn wir im Gegensatz zur Kindesmutter schon kein gemSR haben, wozu sollen wir dann Unterhalt zahlen?

Du machst es mit Deinen sicher gut gemeinten "Verbesserungsvorschlägen" komplizierter als es ist.

Damit verbesserst Du aber nichts!

Ibykus


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