Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Preußisches Landrecht.

LatexTester, Friday, 29.10.2010, 00:28 (vor 5556 Tagen) @ blendlampe

Ist aber eine gefährliche Verbindung zweier Dinge. Man könnte dann auch
sagen, wer keinen Unterhalt zahlt, solle auch kein Sorgerecht bekommen. Das
wäre ein Problem für umgangsbegehrende Väter, die finanziell nicht in
der Lage sind, Unterhaltsgeld abzudrücken.

Dann gilt als nächste Schlußfolgerung, dass eine Mutter, die ihr Kind nicht ohne Unterhalt ernähren kann (gilt auch in Verbindung mit HartzIV), kein Sorgerecht bekommt. So war früher die Überlegung des Rechts. Heutzutage ist das ominöse Kindswohl, welches die Fürsorglichkeit über die Fürsorge unterstellt, egal wer den Kühlschrank füllt.


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