Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!

Ibykus ⌂, 49497 Mettingen, Thursday, 28.10.2010, 20:03 (vor 5557 Tagen) @ blendlampe

wer nicht zahlen kann ist die falsche Frage.

Beiden Eltern trifft eine Unterhaltspflicht:
Einer erfüllt diese Verpflichtung durch Betreuung, der andere durch Barunterhalt.
Wenn Betreuungsunterhalt und Barunterhalt gleichwertig sind, dann muss die Frage lauten: "Und wer nicht leistungsfähig ist?"!

Und wenn man einem Vater das Sorgerecht vorenthält, weil er nicht leistungsfähig ist, dann müsste man ebenso mit der KM verfahren, die nicht leistungsfähig ist.

Ich behaupte, dann gäbe es mehr sorgeberechtigte Väter als Mütter!

Ibykus


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