Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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FF

Diego Zwischendurch, Tuesday, 12.10.2010, 01:50 (vor 5573 Tagen) @ der_quixote

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr
fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Ohne Absicht der Schädigung kein Vorsatz [nach Abs. 1] und somit nur Fahrlässigkeit - und die kann (leider nur) mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren [...] geahndet werden. Das Urteil ist also durchaus rechtens.

Unverhältnismäßig ist allerdings, dass man bei ihr (wie bei einem geistig noch unreifen kleinen Kind) keinen Vorsatz vermutet hat, obgleich sie im Alter von 26 Jahren rational sehr wohl in der Lage sein wird, die möglichen Folgen ihres Handelns richtig einzuschätzen (sie würde einem Busfahrer während der Fahrt mit Sicherheit auch nicht die Augen zuhalten). Dennoch hat sie so gehandelt, wie sie eben gehandelt hat ("Hi,hi, den blenden wir jetzt mal schön ....") und damit m.M.n. eindeutig vorsätzlich.

Und selbst wenn sie einfach nur strunzendumm ist: Für den Normalo gilt in der Regel immer noch das juristische Motto "Dummheit schützt vor Strafe nicht". Tja, Dummheit wohl nicht, aber offensichtlich der FF!


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