Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Laser-Attacke auf Piloten: Frau bekommt Bewährung

der_quixote, Absurdistan, Monday, 11.10.2010, 23:37 (vor 5573 Tagen) @ Derkan

Für das Blenden eines Piloten mit Hilfe eines Laserpointers hat das
Amtsgericht Hof am Montag eine 26 Jahre alte Frau zu drei Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit
leisten.
Quelle

Diskriminierung!!!
Frauen erhalten zwart nicht 23% weniger Lohn, dafür aber 90% -100%
niedrigere Strafen.

Ich lese Hier

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mindeststrafe.

Für Weiber Gibt es also MinderINNenstrafe..

War ja auch noch fast Heranwachsend die 26 jährige.

Führerschein mit sechzehn, wählen auch und Kind sobald sie die Beine hinter dem Kopp werfen kann.

Aber wenn´s um´s Strafen geht, plötzlich unbedarft und unbeleckt.

Die Justizia sollte auch mal sehen, dass so manche mit 26 schon etliche Kinder im Blumentopf verscharrte...

Warnhinweis! Blumentöpfe eignen sich seltenst zur Kindesablage.

Vorsicht kleine, liebe Mütter vorm Fernseher. Nicht nachmachen. Kleinkinder unter drei jahren enthalten verschluckbare Kleinteile..

Oder so...

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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