Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes!
Daraus resultiert doch, dass faktisch jeder Mann beim Missbrauch
des Gewaltschutzgesetzes sofort Strafantrag wg. Verleumdung u. übler
Nachrede stellen kann/muss.
Der Tatbestand des Betruges ist natürlich auch erfüllt, denn mit der Falschbeschuldigung verschafft sich die Frau einen Vermögensvorteil und schädigt das Vermögen des Falschbeschuldigten. Bei Betrug kann das Verfahren nicht wegen mangelnden öffentlichen Interesse eingestellt werden (ist ansonsten eine beliebte Formulierung).
StGB §263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Täterinnenschutz und Väterfeindlichkeit als strukturelle Gewalt? -
Mulher,
30.09.2010, 09:42
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TMerten,
30.09.2010, 11:47
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! - Rainer, 02.10.2010, 16:45
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! -
TMerten,
30.09.2010, 11:47