Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes!
![[image]](http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/schulze/images/schulze_10020502_staatsanw-ka_ueble-nachrede_500.png)
Daraus resultiert doch, dass faktisch jeder Mann beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes sofort Strafantrag wg. Verleumdung u. übler Nachrede stellen kann/muss. Frauen müssen ja keinerlei Tatsachenbeweise erbringen, um ihren Willen durchzusetzen. Die alleinige Behauptung von "gefühlter Gewalt" reicht doch für die FemNaziJustiz aus, um den Mann lebenslang zu ruinieren.
Männer rafft euch auf, zeigt ohne Hemmungen alles an! Nicht warten, dass sich was einrenkt, volle Flinte draufhalten!
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- Täterinnenschutz und Väterfeindlichkeit als strukturelle Gewalt? -
Mulher,
30.09.2010, 09:42
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! -
TMerten,
30.09.2010, 11:47
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! - Rainer, 02.10.2010, 16:45
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! -
TMerten,
30.09.2010, 11:47