Täterinnenschutz und Väterfeindlichkeit als strukturelle Gewalt?
Dem Vater „Horst Schulze“ wurde von der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 05.02.2010 über das AG Ettlingen ein Strafbefehl zugestellt, der nach einem Textblock mit Behauptungen Folgendes zusammen fasst:
![[image]](http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/schulze/images/schulze_10020502_staatsanw-ka_ueble-nachrede_500.png)
Danach folgt eine Tatsachenaufstellung, die jeder selber nachlesen kann.
In kurzer Zeit wurde klar:
Außer dem pauschalen Vorwurf der Kindesmutter gegen den Vater liegt NICHTS vor. Die Staatsanwaltschaft konnte noch nicht einmal den Film vorlegen. Der als Zeuge geladene Polizeibeamte konnte ebenfalls nichts in der Sache beisteuern. Die junge und ziemlich unerfahren als Statistin vorgeschickte Staatsanwältin hatte ebenfalls nichts in der Hand. Sie musste schließlich wiederum selbst den Freispruch fordern.
Der Richter verzichtete auf die Einvernehmung der Mutter und zwar, weil er eine „Fürsorgepflicht“ gegenüber der Mutter besitzt und sie nicht leichtfertig dazu verleiten darf, eine Falschaussage zu machen!
Es lohnt sich, den ganzen Artikel durchzulesen.
http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_familie-schulze.php#AG_Ettlingen_290910
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Mulher,
30.09.2010, 09:42
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! -
TMerten,
30.09.2010, 11:47
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! - Rainer, 02.10.2010, 16:45
- Argumente für Gegenanzeige beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes! -
TMerten,
30.09.2010, 11:47