Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten?
Je länger man dort verweilt, desto komplizierter wird`s
Unterhalt bei Scheidung nach § 55 und § 61 Abs 3 Ehegesetz:
Eine unterhaltsrechtliche Sonderstellung hat jene Ehefrau (es handelt sich fast immer um Ehefrauen und nicht um Ehemänner, aber die Regelung gilt selbstverständlich auch umgekehrt), deren Ehe trotz Widerspruch nach mindestens dreijähriger Trennung aufgrund einer Klage des Ehemannes geschieden wird. Diese Frauen erhalten auch nach der Scheidung Unterhalt wie in aufrechter Ehe und haben unter Umständen die gleichen pensionsrechtlichen Ansprüche.
Die Regelung gilt auch umgekehrt. kriege es nicht hin, bei dieser Formulierung das Umgekehrte auszudrücken. Versuch:
"Eine unterhaltsrechtliche Sonderstellung hat jener Ehemann,...aufgrund einer Klage des Ehemannes geschieden wird" Eididubbeli !
Aber: die meisten Scheidungen werden doch nun von Frauen eingereicht. Was soll dann diese (indirekte)Aussage, es wäre anders herum.
Gut, nicht Nachdenken, Femilogik, also wirr
gesamter Thread:
- Frauenratgeberin -
Kurti,
13.09.2010, 21:53
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? -
Rainer,
13.09.2010, 22:15
- Nach der offiziellen Gesetzgebung: Nein (n. t.)
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Kurti,
13.09.2010, 22:30
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? - Sachse, 14.09.2010, 14:36
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? - Sachse, 14.09.2010, 14:51
- Nach der offiziellen Gesetzgebung: Nein (n. t.)
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? -
Rainer,
13.09.2010, 22:15