Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten?

Sachse, Tuesday, 14.09.2010, 14:36 (vor 5600 Tagen) @ Rainer

Der ist auch gut:

Wenn Geschiedene eine Lebensgemeinschaft eingehen, ruht der Anspruch auf Unterhalt. Er lebt erst wieder nach Beendigung der Lebensgemeinschaft auf.

Das heißt ja, dass sie nach jeder Trennung mit einem Neuen immer wieder Anspruch auf Unterhalt vom ersten Ex hat.

Das nenne ich mal Vollkasko!

Klasse


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