Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten?
Oder wie ist sonst der folgende Text von dieser Schnepfe zu verstehen:
Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung:
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist unter anderem, dass sich die EhepartnerInnen über ihre unterhaltsrechtliche Beziehung nach erfolgter Scheidung einig sind.
http://www.frauenratgeberin.at/cms/frauenratgeberin/stichwort_detail.htm?doc=CMS1233853267692&index=U
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Frauenratgeberin -
Kurti,
13.09.2010, 21:53
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? -
Rainer,
13.09.2010, 22:15
- Nach der offiziellen Gesetzgebung: Nein (n. t.)
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Kurti,
13.09.2010, 22:30
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? - Sachse, 14.09.2010, 14:36
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? - Sachse, 14.09.2010, 14:51
- Nach der offiziellen Gesetzgebung: Nein (n. t.)
- Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten? -
Rainer,
13.09.2010, 22:15