Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Womit wurde eigentlich der Befangenheitsantrag begründet?

Beobachter, Saturday, 11.09.2010, 20:43 (vor 5603 Tagen) @ ray

Der mit der Beurteilung des Falles betraute Richter sprach mehrfach nicht vom "mutmaßlichen Opfer", sondern vom "Opfer", was in anderen Fällen durchaus als berechtigter Einwand gegolten hat. Zudem ist er mit dem Vater des "mutmaßlichen Opfers" gemeinsam in einem Sportclub, was den Verdacht persönlicher Motive in der Beurteilung ebenfalls wahrscheinlicher macht.


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