Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Gute Arbeit!

Strafrechtsexperte, Thursday, 02.09.2010, 13:21 (vor 5612 Tagen) @ Gurgler

Die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer nach Art. 12a Abs.
1 und 4 GG beruht auf sachlichen Gründen und steht nicht im Widerspruch zum
Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK.
Beschluss des 6. Senats vom 26. Juni 2006 BVerwG 6 B 9.06
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 B 9.06
VG 17 K 1433/03
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 26. Juni 2006
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hahn, Büge und
Dr. Graulich

beschlossen:

Richter die dringend in eine Verbrecherdatei gehören, mit ihren Beweismitteln. Eigenverantwortlich, unabhängig, selbständig, ohne Rechensachftspflicht, Bürger-finanziert, respektlos, vorsätzlich, demagogisch - kurzum Verbrecher und Schwerstkriminelle. Dagegen ist - von der allgemeinen Wirkung her betrachtet - einen in der U-Bahn zusammentreten Kindergeburtstag.


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