Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerwG 6 B 9.06 - Achtung, Fehlschlüsse.

IM Rosenbaum, Thursday, 02.09.2010, 02:26 (vor 5612 Tagen) @ georg

Juristengeschwafel

Nein, das ist eine herbeigeschriebene Begründung, die einer juristischen Prüfung nicht standhielte, wenn denn Juristen daran interessiert wären oder sein müssten.

Die meisten Gesetze und Verordnungen im Bundestag oder Brüssel werden heutzutage von juristischen Laien im Hinterzimmer ausgekungelt. Juristen, die sich dafür hergeben, bringen das dann in eine halbwegs gefällige Form, damit die Schwächen nicht gleich auf den ersten Blick offensichtlich werden.


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