Kriminelle Frauen werden therapiert
Frauen im Vollzug
Freiheitsentzug belastet Frauen in besonderem Maße. Inhaftierte Frauen werden stärker von ihrem sozialen Umfeld wie Familie oder Nachbarschaft ausgegrenzt als inhaftierte Männer. Sie werden häufiger von ihren Lebenspartnern verlassen und leiden stärker unter der Trennung von den Kindern. Die meisten inhaftierten Frauen haben ein geringes Selbstwertgefühl und kaum Durchhaltevermögen, wenige verfügen über eine abgeschlossene schulische und berufliche Ausbildung. Nur mühsam entwickeln sie Perspektiven für die Lebensgestaltung nach der Entlassung.
Die Anstaltsatmosphäre unterscheidet sich vom Männervollzug. Die Hafträume sind in der Regel wohnlich eingerichtet und penibel sauber, sie lassen ein starkes Bedürfnis nach Individualität und Geborgenheit erkennen. Im Frauenvollzug sind körperliche Aggressivität und Rücksichtslosigkeiten die Ausnahmen, eher herrschen Resignation und Orientierungslosigkeit vor.
Frauenkriminalität
Kriminalität und Strafvollzug sind vorrangig Männersache. Obwohl rund 52% unserer Bevölkerung weiblich sind, erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik lediglich etwa 23% weibliche Tatverdächtige. Der Anteil der Frauen an den rechtskräftig Verurteilten ist mit 16% noch geringer. Und schließlich zeigt ein Blick in unsere Gefängnisse: Nur etwa 5% aller Inhaftierten sind Frauen. Niedersachsen hat rund 7000 Haftplätze für männliche und 344 Haftplätze für weibliche Gefangene.
Wenn Frauen schwere Straftaten begehen, sind es überwiegend Konflikttaten, Folgen einer aus der Sicht der Frauen ausweglosen Situation. Sie ereignen sich meist im familiären Nahraum und sind häufig Reaktionen auf Bedingungen, die den Frauen unerträglich erscheinen und für die sie keinen sinnvollen Ausweg finden.
Frauen werden zumeist wegen Diebstahl, Unterschlagung und anderer Vermögensdelikte verurteilt. Während Männer ihre Straftaten häufiger sorgfältig planen, stehlen Frauen vorwiegend spontan.
Frauen wenden bei ihren Taten kaum körperliche Gewalt an; sie sind viel seltener polizeibekannt oder vorbestraft, neigen eher zu Einzelhandlungen und weniger zu Wiederholungs- und Fortsetzungstaten.
Frauen neigen aufgrund ihrer sozialen Lerngeschichte mehr als Männer dazu, ihre Konflikte nach innen gerichtet und passiv zu bewältigen. Alkohol und Drogenabhängigkeit, Suizidversuche, Depressionen, psychosomatische und neurologische Krankheiten sind Symptome und Anzeichen hiefür. Seltener fallen Frauen aus ihrer Rolle und werden straffällig.
Drogenprobleme im Frauenvollzug
Kennzeichnend für über 50% der inhaftierten Frauen ist ein langjähriger polytoxikomaner Drogenkonsum vor dem Hintergrund massiver Defizite der Persönlichkeitsentwicklung und des Ausbildungsstandes und z. T. erheblicher Therapie- und Vollzugserfahrungen.
Die restriktive Handhabung von Vollzugslockerungen und intensive Kontrollen werden von einem breitgefächerten Suchtkrankenhilfeangebot ergänzt, welches seine Schwerpunkte in den Bereichen abstinenzorientierter Therapievermittlung und Substitution setzt.
Eine Vernetzung mit den Arbeits- und Freizeitangeboten der Anstalt ist wichtig wie auch die mittelfristige Ergänzung durch bessere diagnostische Möglichkeiten, intensivere Schulung der Bediensteten, sozialtherapeutisch ausgerichtete Maßnahmen und die Heroinverschreibung an Schwerstdrogenabhängige.
Spezifische soziale und psychische Probleme von Frauen im Vollzug
Weibliche Kriminalität weist qualitativ andere, eigene Strukturen auf als männliche. Straffällige Frauen hatten häufig gewalttätige Väter und Partner, die ihre Familien schlecht oder gar nicht versorgt und ihre Frauen und Töchter oftmals sexuell missbraucht oder gewalttätig behandelt haben.
Diese geschlechtsspezifischen Entwicklungs- und Sozialisationsbedingungen führen tendenziell dazu, die Probleme resignativ zu verarbeiten: Alkohol- und Drogenmissbrauch, körperliche Erkrankungen, schwere psychische Störungen (Bindungsstörungen, Depressivität, Versagensgefühle, Suizidneigung) und abweichendes, in einigen Fällen schwer kriminelles Verhalten, zeigen sich als Symptome.
Zum Teil langjährige Haftstrafen sind die Folge.
Änderungen des Strafvollzugsgesetzes in den letzten Jahren und das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Niedersächsische Justizvollzugsgesetz sehen vor, dass Inhaftierte, die wegen Delikten nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches verurteilt sind, bei entsprechender Indikation in eine Sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verbrechen gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit sowie schwerer Raub.
Darüber hinaus können sich Inhaftierte, die wegen anderer Delikte verurteilt sind, bei entsprechender Indikation einer vorliegenden Behandlungsbedürftigkeit um einen Therapieplatz in Alfeld bewerben.
Die JVA für Frauen hat mit der Sozialtherapeutischen Abteilung in Alfeld die gesetzlich notwendige und vollzuglich sinnvolle Erweiterung ihres Resozialisierungs- und Behandlungsangebotes für inhaftierte und straffällige Frauen.
Gedanken zum Frauenvollzug in Niedersachsen
Frauenvollzug kann Frauen nur dann gerecht werden, wenn er sich nicht an Männern orientiert. Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt nur knapp 5 %. Frauenvollzug in Deutschland findet deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten statt.
Auffallend sind die Unterschiede der Delikte zwischen in Haft befindlichen Frauen und Männern;
so ist der Anteil an Gewaltdelikten bei Frauen gering und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestim-
mung können eher ausgeblendet werden. Dagegen ist jede 3. Frau in ihrem Leben bereits Opfer von Gewalt gewesen. Der Anteil von Suchtmittelkranken ist wesentlich erhöht im Vergleich zu Männern.
Frauen im Vollzug haben ein höheres Maß an Strafempfindlichkeit, sie leiden stärker an der Trennung von Familie und Kindern.
Im Vollzug allgemein stellen Frauen allerdings ein deutlich geringeres Sicherheitsrisiko dar; spektakuläre Vorkommnisse sind eher die Ausnahme.
Um dem Anderssein des Frauenvollzugs gerecht zu werden, ist es wichtig, ihn räumlich und organisatorisch von Anstalten für Männer getrennt und unabhängig unterzubringen.
Es war im Jahre 1991 eine wichtige und richtige Entscheidung, die strukturelle Benachteiligung des Frauenvollzuges in Niedersachsen durch die Verselbständigung der Frauenabteilung zur Justizvollzugsanstalt für Frauen zu beenden.
Die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta berichtet:
* Frauen im Vollzug
* Gedanken zum Frauenvollzug in Niedersachsen
Fazit:
1. Eigentlich sind nur Männer Straftäter
2. Sollte doch einmal eine Frau straffällig werden, war doch ein Mann schuld (beispielsweise der Vater)
3. Frauen sind die besseren Straftäterinnen (stehlen und morden spontan)
4. Für Frauen, die ihre Kinder vergewaltigen oder in Blumentöpfen eintöpfen, sind besondere Therapiemöglichkeiten zu schaffen.
5. Gleichheit vor dem Gesetz ist natürlich nur gewährleistet, wenn sich Frauenvollzug nicht an Männern orientiert.
6. Die Täterin ist das eigentliche Opfer (... jede 3. Frau ...)
7. Und überhaupt sind Frauen benachteiligt.
Noch Fragen?
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gesamter Thread:
- Kriminelle Frauen werden therapiert -
Mus Lim,
02.09.2010, 11:56
- Kommentar von Nihilator dazu - Mus Lim, 02.09.2010, 12:21
- Das wäre ein Thema für Manndat ! - Dampflok, 02.09.2010, 12:42
- Kriminelle Frauen werden therapiert - Wolfgang A. Gogolin, 02.09.2010, 13:11
- Älterer Thread dazu - Mus Lim, 02.09.2010, 13:34
- Kriminelle Frauen werden therapiert - Horsti, 02.09.2010, 14:33