Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verheiratet/unverheiratet bildet nach wie vor ein Kontrastpaar

Mus Lim ⌂, Sunday, 22.08.2010, 02:09 (vor 5623 Tagen) @ Gismatis

Wären alle Menschen miteinander verheiratet, würde die Ehe als
Kontrast nicht mehr existieren. Das ist bei der gleichgeschlechtlichen Ehe
aber nicht der Fall. Verheiratet/unverheiratet bildet nach wie vor ein
Kontrastpaar.

Dem ist nicht so!

Auch unverheiratet hat die Mutter Anspruch auf Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Arbeitsunterhalt, Krankenunterhalt, etc. pp.

Die Rechtsentwicklung geht nicht nur in die Richtung, Ehen und gleichgeschlechtliche Gemeinschaften gleich zu stellen, sondern eben auch Verheiratete und Unverheiratete.
Der Staat hat längst auf den Trend reagiert, dass immer weniger geheiratet wird ...

Auch von daher wird das Institut Ehe langsam aber sicher entbehrlich, weil es darauf nicht mehr ankommt. Der neue Trend wird mit behördlich gebildeten "Bedarfsgemeinschaften" gesetzt.
Und es ist nach wie vor wichtig, wer das Kind "besitzt", weil sich daraus (und weniger am Status "verheiratet") sich Unterhaltsforderungen ableiten lasssen.

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