Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die lügt rotzfrech oder lebt in einer Traumwelt.

IM Rosenbaum, Monday, 16.08.2010, 21:13 (vor 5628 Tagen) @ Mulher

vielen Dank für Ihre fünf Fragen an mich, die ich ich Ihnen gerne
beantworte.

Zu Frage 1:
Offensichtlich beziehen Sie sich auf das Bayerische Gesetz zur
Gleichstellung von Frauen und Männern.
Dieses Gesetz trat 1996 in Kraft. "Frauenbeauftragte" sind in diesem
Gesetz nicht vorgesehen, sondern ausschließlich
"Gleichstellungsbeauftragte". Wie auch mein Haus kümmern sich
Gleichstellungsbeauftragte in gleicher Weise um die Belange von Frauen und
von Männern.


Ganz besonders Antwort zu Frage eins ist schlicht und rotzfrech gelogen. Ich habe noch nie gehört, dass sich eine "Frauenbeauftragte", egal wie die jetzt heißt, für Männer eingesetzt hätte. Und wenn der Konfliktfall zwischen Mann und Frau innerhalb eines Betriebes, Firma, Öffentlicher Dienst eintritt, wird sich die Frauenbeauftragte zuvörderst auf die Seite der Frau schlagen. Insofern kann man das "in gleicher Weise um die Belange von Frauen und Männer" nur als Nebelkerze werten, weil der Begriff Gleichstellung solches scheinbar vorgibt.


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