Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und was ist mit dem Umgang?

Gobelin, Friday, 06.08.2010, 14:13 (vor 5638 Tagen) @ Sachse
bearbeitet von Gobelin, Friday, 06.08.2010, 14:22

Nein, hier soll NICHTS geändert werden, hier muss einem Urteil des Europ.
Gerichtes für Menschenrechte irgendwie entgegnet werden. Dass
Bundesgerichte da mitspielen ist ja nichts Neues.

Wie die Mutter zur Gewährung eines Umgangsrechtes gezwungen werden kann,
das wissen wir ja Alle: GAR NICHT !
Darüber gibt es ja auch kein Urteil und werden die Menschenrechte somit
nicht verletzt.......

Da wird sich praktisch nichts ändern, weil die politisch Handelnden dies
gar nicht wollen.

http://wgvdl.com/forum/index.php?id=138897

http://www.youtube.com/watch#!v=wx3IejpgQqg&feature=related

Nachtrag:

http://www.umgangsverweigerung.de/


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